Verbraucherschutz, Verbraucherbeschwerde

Jeder Verbraucher kann sich über gewerbsmäßig gekaufte Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren beschweren, wenn eine Abweichung in Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit oder Kennzeichnung vorliegt oder wenn eine Störung des Wohlbefindens oder eine Gesundheitsgefährdung durch ein Produkt eingetreten ist.

Wichtig für die weitere Bearbeitung der Beschwerde sind Angaben des Verbrauchers darüber, wann und wo das Erzeugnis gekauft/verzehrt/angewendet wurde. Möglichst sollten Reste des Produktes, der Verpackung und/oder die Quittung über den Kauf vorgelegt werden können.

Wenn gesundheitliche Beschwerden eingetreten sind, sollte der behandelnde Arzt benannt werden.

Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung entnehmen nach Eingang der Beschwerde Vergleichsproben, möglichst aus der gleichen Charge und dem gleichen Geschäft, die zusammen mit der Beschwerdeprobe  an das zuständige Untersuchungsamt  geschickt werden.

Je nach Untersuchungsergebnis und Bewertung folgen weitere Untersuchungen, ggf. Rückrufaktionen, Warnung der Bevölkerung, Information des Beschwerdeführers und Abstellen des Missstandes durch die zuständige Behörde.

Dem Verbraucher entstehen keine Kosten!



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