BAföG - Aufstiegs- oder Meister-BAföG
Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für die Gewährung von Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG oder auch Meister-BAföG.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG oder auch Meister-BAföG, wird altersunabhängig Förderung für den Aufstieg bis auf „Master-Niveau“ geleistet, wie beispielsweise Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher, mit der Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses erhalten.
Die Förderung beinhaltet unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse (Fortbildungskosten) sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mit der Bewilligung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, von der Sie den Darlehensanteil erhalten. Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins- und tilgungsfrei.
Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Der Antrag für Teilerlass ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, von der Sie den Darlehensanteil erhalten haben, zu stellen.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
Antrag bequem von zuhause stellen:
Ab sofort können Sie Leistungen nach dem Ausbildungsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) digital beantragen.
Der Antragsassistent "AFBG Digital" ist jetzt bundesweit verfügbar. Anträge können so schnell und fristwahrend über das Internet gestellt werden.
Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!
Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!