Bildung und Teilhabe
Leistungen können für Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Unter dem Begriff "Kindertageseinrichtung" sind sowohl Kindergärten als auch alle anderen Formen der Kinderbetreuung bei Tagesmüttern oder ähnlichen Einrichtungen zu verstehen.
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und Jugendliche erbracht werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Bitte geben Sie an, für welche Person die Leistungen beantragt werden. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beansprucht werden. Für jede Person ist ein eigener Antrag zu stellen.
Schulbedarf
Die Auszahlung des Schulbedarfs erfolgt jeweils zum 1. Schulhalbjahr (August) und zum 2. Schulhalbjahr (Februar). Die Beträge sind für den Erwerb von Heften, Stiften und sonstigem Schulbedarf gedacht. Nachweise wofür das Geld verwendet wurde, müssen nicht erbracht werden.
Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
Mit der Bewilligung werden die Kosten für alle eintägigen Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums übernommen. (Taschengelder werden nicht übernommen).
Klassenfahrten
Berücksichtigungsfähig sind sowohl Kosten für mehrtägige Fahrten der Schule im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen als auch entsprechende Fahrten von Kindertageseinrichtungen. (Taschengelder und Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung werden nicht übernommen).
Schülerbeförderung
Berücksichtigt werden die Beförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, die nicht durch Zuschüsse Dritter (= Schülerbeförderungsstelle des Landkreises Birkenfeld) abgedeckt werden. Die Übernahme des Eigenanteils ist erst ab der Oberstufe möglich (11. Klasse).
Ergänzende angemessene Lernförderung
Bitte fügen Sie dem Antrag den vom Klassen-/Fachlehrer ausgefüllten Vordruck "Lernförderung" bei. Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn eine notwendige Lernförderung nicht bereits im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe über das Jugendamt aufgrund besonderer Fallgestaltungen (z. B. gesundheitliche Gründe) erfolgt.
Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
Bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Ihr Kind am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kita/Schule teilnimmt.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Soweit Aktivitäten bereits ausgeübt werden oder geplant sind, machen Sie bitte entsprechende Angaben. Als Nachweis kann eine aktuelle Zahlungsaufforderung, ein aktueller Mitgliedschaftsvertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die Kosten dienen. Hierfür werden monatlich pauschal 15,00 Euro berücksichtigt.
Wenden Sie sich bitte an:
Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag (gemäß der Buchstabenverteilung):
Frau Tamy Lee Ruster A-G, T
Frau Tanja Schröck H-M
Frau Claudia Adelsbach N-S, U-Z
Bezieher von Asylleistungen:
Herr Thorsten Ranft
Herr Carsten Fuchs
Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU):
Herr Kevin Konrad
Bezieher von Bürgergeld oder Geringverdiener:
(Eine gesonderte Antragsstellung ist hier nicht notwendig. Für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden nur die entsprechenden Nachweise für die jeweilige Leistung benötigt.)
Jobcenter Landkreis Birkenfeld
Bildung und Teilhabe
Schneewiesenstr. 26
55765 Birkenfeld
oder
Hauptstr. 86
55743 Idar-Oberstein
Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!
Kontakte:
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