Gleichstellungsbeauftragte nach LKO

Gleichberechtigung ist eine gemeinsame Angelegenheit

Gesetzlicher Auftrag:
  • Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz:
    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Weitere Grundlagen sind:
  • die Landkreisordnung Rheinland-Pfalz,
  • die Hauptsatzung des Kreises Birkenfeld und
Die Ziele der Gleichstellungsarbeit im Landkreis Birkenfeld:
  • Eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft.
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Gleichwertige Anerkennung von Tätigkeiten in Familie und Beruf
  • Abbau von Benachteiligungen von Frauen und Durchsetzung ihrer Interessen
  • Weiterentwicklung des Rollenbildes von Jungen und Mädchen
In der Gleichstellungsstelle arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte:
  • für die Bevölkerung des Kreis Birkenfeldes (soweit es sich um Angelegenheiten mit kreisweiter Bedeutung handelt).
Die Aufgaben:
  • Unterstützen von Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Beratung von Frauen bei Problemen am Arbeitsplatz, z.B. Mobbing.
  • Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen auf Kreis- und Landesebene 
  • Entgegennahme und Bearbeiten von Anregungen und Beschwerden, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen.
  • Beratung von Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden. 
  • Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, den Gleichstellungsgedanken aktuell zu halten.
  • Durchführung von Projekten, die die Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern.
  • Unterstützung von neuen Modellen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Vernetzung mit regionalen und überregionalen Frauenorganisationen.
  • Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Landkreis Birkenfeld. 

Wir wünschen uns die Beteiligung und Unterstützung möglichst vieler Frauen und Männer. Nur durch gemeinsames Handeln erreichen wir wirkliche Gleichberechtigung.

Übrigens:

Vertraulichkeit ist selbstverständlich (Schweigepflicht).
 



Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
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