Zensus
2022 findet deutschlandweit wieder ein Zensus- eine sog. registergestützte Bevölkerungszählung- statt.
Zensus - was ist das?
Beim Zensus wird statistisch ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Die Bevölkerungs- und Wohnungszahlen stellen eine wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Wirtschaft dar. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden.
Die Daten für den Zensus stammen in erster Linie aus den bereits vorhanden Verwaltungsregistern wie dem Melderegister, so dass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Diese registergestützte Bevölkerungszählung, wird durch eine Stichprobe ergänzt. Nach dem Zufallsprinzip wird hierzu ein ausgewählter Teil der Bevölkerung befragt. Es werden Erhebungen in Haushalten und auch in Sonderbereichen wie z.B. Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnheimen stattfinden.
Ergänzend findet durch das statistische Landesamt eine Gebäude- und Wohnungszählung statt.
Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Auskunftserteilung, die bei Weigerung / Falschauskünften mit Zwangsgeld und / oder Bußgeld geahndet werden kann.
Die rechtliche Grundlage der Erhebung ist u.a. im Zensusgesetz (ZensG 2022) und im Bundesstatistikgesetz (BStatG) zu finden.
Umfassende Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie auf der offiziellen Seite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
- Bund: Zensus 2022
- Land Rheinland-Pfalz: Statistik RLP Zensus 2022
Alle Befragungen und erhobenen Daten beziehen sich auf den 15. Mai 2022 (Zensusstichtag).
Personenbefragung
Bei der Personenerhebung werden die Auskunftspflichtigen in einem kurzen persönlichen Interview befragt – nur ein kleiner ausgewählter Teil der Befragten gibt über einen Online-Fragebogen zusätzlich Auskunft (zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit und Bildung). Bei der Befragung an Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Alten- und Pflegeheime) besteht die Pflicht der Einrichtungsleitung per Online-Fragebogen teilzunehmen.
Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und unter Zensus 2022 veröffentlicht.
Wiederholungsbefragung
Unmittelbar nach der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und der Erhebung in Wohnheimen findet an wenigen zufällig ausgewählten Anschriften eine Kontrollerhebung statt, die sogenannte Wiederholungsbefragung. Diese nochmalige Befragung dient dazu, die Qualität der im Zensus ermittelten Einwohnerzahlen zu überprüfen. Diese Wiederholungsbefragung umfasst lediglich Angaben zu den Namen sowie dem Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnungsstatus der Bewohner:innen und wird – wie auch die im Vorfeld stattgefundene Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebung in Wohnheimen – von wenigen für diese Aufgabe eigens geschulte und auf den Datenschutz verpflichtete Erhebungsbeauftragte im Landkreis Birkenfeld durchgeführt. Auch für diese Erhebung zur Qualitätsbewertung der Einwohnerzahlen besteht Auskunftspflicht.
Zensuserhebungsstelle des Landkreises Birkenfeld
Die Zensuserhebungsstelle des Landkreises Birkenfeld ist für die Koordinierung der Durchführung der Befragungen vor Ort zuständig und arbeitet nach den Vorgaben des Statistischen Landesamtes. Nach umfassenden Vorbereitungen hat sie ihren Betrieb in Birkenfeld aufgenommen und eine besonders abgesicherte Dienststelle im Maler-Zang-Haus in der Stadt Birkenfeld bezogen.
Für die Befragungen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Birkenfeld werden aktuell engagierte und zuverlässige Erhebungsbeauftragte als Interviewer gesucht.
Die Erhebung startet ab Mitte Mai 2022 für ca. 3 Monate und lässt sich flexibel als Nebentätigkeit gestalten. Bewerber:innen werden im Vorfeld ausführlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet und mit einer attraktiven steuerfreien Aufwandsentschädigung vergütet.
Hinweis:
Im Falle einer akuten Pandemielage im Erhebungszeitraum kann die Befragung ganz oder teilweise telefonisch erfolgen. Die Entscheidung hierüber treffen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich.