Baugenehmigungsgebühren

Die Gebühren für eine Baugenehmigung , die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen usw. werden nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einer Landesverordnung, unabhängig von den Angaben des Bauherrn, errechnet wird, und in einigen Sonderfällen auch nach den Herstellungskosten berechnet wird.