Vorbeugender Brandschutz - Gefahrenverhütungsschau

In folgenden Gebäuden ist die Durchführung einer Gefahrenverhütungsschau gem. § 33 LBKG erforderlich:

  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsbetrieben mit mehr als 20 Betten
  • Hochhäusern
  • Krankenhäusern und vergleichbare Einrichtungen
  • Schulen
  • Heime aller Art
  • Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte

 




Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Kontakte:

Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung

Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:

Montag bis Freitag:8:00 - 11:45 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:15:30 - 17:45 Uhr

Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!

Achtung:
Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!

Kontakte: