Vorbeugender Brandschutz - Gefahrenverhütungsschau
In folgenden Gebäuden ist die Durchführung einer Gefahrenverhütungsschau gem. § 33 LBKG erforderlich:
- Verkaufsstätten
- Versammlungsstätten
- Beherbergungsbetrieben mit mehr als 20 Betten
- Hochhäusern
- Krankenhäusern und vergleichbare Einrichtungen
- Schulen
- Heime aller Art
- Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte
Montag bis Freitag: | 8:30 - 12:00 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 14:00 - 18:00 Uhr |
sonst nach vorheriger Vereinbarung
Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:
Montag bis Freitag: | 8:00 - 11:45 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 15:30 - 17:45 Uhr |
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!
Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!