Vorbeugender Brandschutz - Gefahrenverhütungsschau

In folgenden Gebäuden ist die Durchführung einer Gefahrenverhütungsschau gem. § 33 LBKG erforderlich:

  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsbetrieben mit mehr als 20 Betten
  • Hochhäusern
  • Krankenhäusern und vergleichbare Einrichtungen
  • Schulen
  • Heime aller Art
  • Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte

 




Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Termine im Bereich Ausländerwesen werden ausschließlich über Termin online vergeben!

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