Vorbeugender Brandschutz - Gefahrenverhütungsschau
In folgenden Gebäuden ist die Durchführung einer Gefahrenverhütungsschau gem. § 33 LBKG erforderlich:
- Verkaufsstätten
- Versammlungsstätten
- Beherbergungsbetrieben mit mehr als 20 Betten
- Hochhäusern
- Krankenhäusern und vergleichbare Einrichtungen
- Schulen
- Heime aller Art
- Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte
Schneewiesenstr. 25
55765
Birkenfeld
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Termine im Bereich Ausländerwesen werden ausschließlich über Termin online vergeben!
Montag:
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Kontakte:
06782 15330