Kommunalaufsicht

Aufsicht über die Gemeinden, um sicherzustellen, dass deren Verwaltung im Einklang mit dem geltenden Recht geführt wird. Es ist eine reine Rechtskontrolle. Der Aufsicht unterliegen alle Gemeinden, Städte (ausgenommen die Stadt Idar-Oberstein), und Verbandsgemeinden des Landkreises sowie Zweckverbände und Stiftungen. Einzelne Aufgaben sind z.B.: Prüfung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne, Prüfung von Investitionsvorhaben, die mit öffentlichen Zuschüssen gefördert werden, Mitwirkung bei Gebietsänderungen von Gemeinden, Genehmigung von Wappen und Flaggen.

Weitere Aufgaben sind die Durchführung der Kreistags- und Landratswahlen sowie Mitwirkung und Koordination bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunal-wahlen.



Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung

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