Wasserrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren

Ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren ist einzuleiten, wenn mit dem Vorhaben eine Gewässerbenutzung verbunden ist z.B.:

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus einem Gewässer
  • Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser
  • Entnehmen fester Stoffe aus einem Gewässer etc.

Die wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an oberirdischen Gewässern (z.B. Stützmauern, Brückenpfeilern, Gebäuden, Einfriedungen, Verlegungen von Leitungen, Gewässerkreuzungen) bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Für die Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Ausbau – z.B. Renaturierung eines Gewässers, Errichtung einer Teichanlage, Beseitigung bzw. Rückbau einer vorhandenen Verrohrung etc.) ist ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.



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