Trinkwasser und Brauchwasser

Kontrolle von Trinkwasser

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Qualität des Trinkwassers. In besonderen Fällen muss auch die Qualität in Brauchwasser/Regenwasser-Nutzungsanlagen kontrolliert werden. Diese Anlagen müssen dem Gesundheitsamt vom Eigentümer gemeldet werden. Sehen Sie hierzu das Merkblatt "Regenwassernutzung/Brauchwasseranlagen" und den vorbereiteten Meldebogen.

In regelmäßigen Abständen erfolgen kostenpflichtige Besichtigungen und Kontrollen aller Trinkwasseranlagen (auch Eigenversorgungsanlagen) im Landkreis. Auch bei Trinkwasser-Einzelversorgungsanlagen - z.B. eigene Brunnen - müssen Kontrolluntersuchungen durchgeführt und die Befunde dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Außerdem wird die Trinkwasserversorgung auf Volksfesten vom Gesundheitsamt kontrolliert.



Mainzer Straße 157-159
55743 Idar-Oberstein
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