Trinkwasser und Brauchwasser
Kontrolle von Trinkwasser
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Qualität des Trinkwassers. In besonderen Fällen muss auch die Qualität in Brauchwasser/Regenwasser-Nutzungsanlagen kontrolliert werden. Diese Anlagen müssen dem Gesundheitsamt vom Eigentümer gemeldet werden. Sehen Sie hierzu das Merkblatt "Regenwassernutzung/Brauchwasseranlagen" und den vorbereiteten Meldebogen.
In regelmäßigen Abständen erfolgen kostenpflichtige Besichtigungen und Kontrollen aller Trinkwasseranlagen (auch Eigenversorgungsanlagen) im Landkreis. Auch bei Trinkwasser-Einzelversorgungsanlagen - z.B. eigene Brunnen - müssen Kontrolluntersuchungen durchgeführt und die Befunde dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Außerdem wird die Trinkwasserversorgung auf Volksfesten vom Gesundheitsamt kontrolliert.