Staatsangehörigkeitsausweis

Informationen zum Staatsangehörigkeitsausweis

Reisepass und Personalausweis allein sind kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis wird die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.

Wer braucht den Staatsangehörigkeitsausweis?

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte benötigt ( z.B. Adoption, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten)

Was wird bei der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft ?

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit 01.01.1950 immer als Deutsche behandelt wurden.

Wer ist zuständig ?

Für die Landkreisbewohner ist die Kreisverwaltung für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises zuständig.
Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.



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