Sammlungen gem. § 18 KrWG - Untere Abfallbehörde
Die untere Abfallbehörde des Landkreises Birkenfeld ist mit dem Vollzug des staatlichen Abfallrechts betraut. Grundlage sind hier insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes und das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) Rheinland-Pfalz.
Für die eigentliche Abfallentsorgung ist der Abfallbetrieb des Landkreises zuständig.
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) in Mainz ist Ansprechpartner, wenn es um die Entsorgung von Sonderabfällen geht.
Der Aufgabenbereich der unteren Abfallbehörde umfasst u.a. folgende Leistungen:
- Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften
- Kontrolle von Schrottplätzen, Werkstätten, Entsorgungsfirmen u.a. Unternehmen
- Umsetzung der Altfahrzeugverordnung
- Vollzug der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
- Ahndung rechtswidriger bzw. umweltgefährdender Abfallablagerungen („wilder Müll“)
- Überwachung der Verpackungs- und Batterieverordnung
- Überwachung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Erteilung von Sammlungserlaubnissen gem. § 18 KrWG