Sammlungen gem. § 18 KrWG - Untere Abfallbehörde

Die untere Abfallbehörde des Landkreises Birkenfeld ist mit dem Vollzug des staatlichen Abfallrechts betraut. Grundlage sind hier insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes und das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) Rheinland-Pfalz.

Für die eigentliche Abfallentsorgung ist der Abfallbetrieb des Landkreises zuständig.
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) in Mainz ist Ansprechpartner, wenn es um die Entsorgung von Sonderabfällen geht.

Der Aufgabenbereich der unteren Abfallbehörde umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften
  • Kontrolle von Schrottplätzen, Werkstätten, Entsorgungsfirmen u.a. Unternehmen
  • Umsetzung der Altfahrzeugverordnung
  • Vollzug der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
  • Ahndung rechtswidriger bzw. umweltgefährdender Abfallablagerungen („wilder Müll“)
  • Überwachung der Verpackungs- und Batterieverordnung
  • Überwachung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Erteilung von Sammlungserlaubnissen gem. § 18 KrWG


Gebäude 8
Schneewiesenstr. 22
55765 Birkenfeld
Kontakte:

Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung

Kontakte: