Orden und Ehrenzeichen
Rechtliche Regelungen zu Orden und Ehrenzeichen enthält das „Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen" (abgekürzt: OrdenG).
Die Kreisverwaltung Birkenfeld ist die zuständige Behörde im Landkreis Birkenfeld für die Ausstellung von Ersatzurkunden über Orden und Ehrenzeichen, die vor dem 8. Mai 1945 verliehen wurden (§ 9 Absatz 4 OrdenG) und für die Genehmigung zum Erwerb von Orden und Ehrenzeichen, die nicht vor dem 8. Mai 1945 verliehen wurden (§ 14 Absatz 2 Satz 2 OrdenG). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 15 OrdenG).
Termine im Bereich Ausländerwesen werden ausschließlich über Termin online vergeben!
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