Lebenspartnerschaften
Begründung von Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Personen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Voraussetzungen für die Begründung bei der Kreisverwaltung Birkenfeld:
- Ein(e) Lebenspartner/in muss seinen Hauptwohnsitz im Landkreis haben.
- Die Beantragung kann durch einen Lebenspartner/in erfolgen, dann muss aber eine schriftliche Erklärung des anderen Lebenspartners vorliegen, dass er/sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis
- Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung)
- Abstammungsurkunden (ausländische Geburtsurkunden mit deutscher Übersetzung)
- Heiratsurkunden
- Familienbücher (eigene bzw. der Eltern)
- Scheidungsurteile, sonstige Nachweise des Familienstandes bei Ausländern.
In besonderen Fällen empfiehlt es sich Fragen zu den notwendigen Unterlagen vorher telefonisch mit dem Sachbearbeiter abzuklären.
Gebühren: € 33,00, bei Prüfung ausländischen Rechts € 55,00, hinzu kommen Gebühren für Bescheinigungen etc.
Montag bis Freitag: | 8:30 - 12:00 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 14:00 - 18:00 Uhr |
sonst nach vorheriger Vereinbarung
Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:
Montag bis Freitag: | 8:00 - 11:45 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 15:30 - 17:45 Uhr |
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!
Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!