Lebenspartnerschaften

Begründung von Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Personen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Voraussetzungen für die Begründung bei der Kreisverwaltung Birkenfeld:
  • Ein(e) Lebenspartner/in muss seinen Hauptwohnsitz im Landkreis haben.
  • Die Beantragung kann durch einen Lebenspartner/in erfolgen, dann muss aber eine schriftliche Erklärung des anderen Lebenspartners vorliegen, dass er/sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist.
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung)
  • Abstammungsurkunden (ausländische Geburtsurkunden mit deutscher Übersetzung)
  • Heiratsurkunden
  • Familienbücher (eigene bzw. der Eltern)
  • Scheidungsurteile, sonstige Nachweise des Familienstandes bei  Ausländern.

In besonderen Fällen empfiehlt es sich Fragen zu den notwendigen Unterlagen vorher telefonisch mit dem Sachbearbeiter abzuklären.

Gebühren: € 33,00, bei Prüfung ausländischen Rechts € 55,00, hinzu kommen Gebühren für Bescheinigungen etc.



Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Kontakte:

Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung

Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:

Montag bis Freitag:8:00 - 11:45 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:15:30 - 17:45 Uhr

Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!

Achtung:
Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!

Kontakte: