Kreisrechtsausschuss

Der Kreisrechtsausschuss beschäftigt sich mit Widerspruchsverfahren. Ein Widerspruchsverfahren dient dem Rechtsschutz des Bürgers, indem es einen angegriffenen Verwaltungsakt zur Nachprüfung der Behörde stellt. Damit dient es auch zur Selbstkontrolle der Behörde und der Vermeidung von unnötigen Prozessen. Widerspruchsverfahren sind grundsätzlich gebührenpflichtig, wobei die unterliegende Partei die Gesamtkosten tragen muss. Die Gebühren betragen zwischen 20€ und 1000 €.

Über den Widerspruch entscheidet der Kreisrechtsausschuss aufgrund einer mündlichen Verhandlung, zu der Widerspruchsführer und Widerspruchsgegner geladen werden. Der Kreisrechtsausschuss tagt unter der Leitung eines bei der Kreisverwaltung beschäftigten Juristen sowie zweier ehrenamtlicher Beisitzer(-innen).



Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakte:

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Kontakte: