Kreisrechtsausschuss
Der Kreisrechtsausschuss beschäftigt sich mit Widerspruchsverfahren. Ein Widerspruchsverfahren dient dem Rechtsschutz des Bürgers, indem es einen angegriffenen Verwaltungsakt zur Nachprüfung der Behörde stellt. Damit dient es auch zur Selbstkontrolle der Behörde und der Vermeidung von unnötigen Prozessen. Widerspruchsverfahren sind grundsätzlich gebührenpflichtig, wobei die unterliegende Partei die Gesamtkosten tragen muss. Die Gebühren betragen zwischen 20€ und 1000 €.
Über den Widerspruch entscheidet der Kreisrechtsausschuss aufgrund einer mündlichen Verhandlung, zu der Widerspruchsführer und Widerspruchsgegner geladen werden. Der Kreisrechtsausschuss tagt unter der Leitung eines bei der Kreisverwaltung beschäftigten Juristen sowie zweier ehrenamtlicher Beisitzer(-innen).