Kfz - Kurzzeitkennzeichen

Benötigte Unterlagen: (kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge zugeteilt werden!)
  • Personalausweis/Pass
  • bei Vorlage des Passes wird die Meldebestätigung der Gemeinde benötigt
  • bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
  • elektr. Versicherungsbestätigung EVB für Kurzzeitkennzeichen
  • ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
  • Vorlage der Fahrzeugpapiere (auch als Kopie) erforderlich, Fahrzeug muss gültigen TÜV haben, ansonsten Nachweis TÜV-Termin

Die Gebühren betragen 13,10 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.



KFZ-Zulassungsstelle
Feckweilerhaide 15
55765 Birkenfeld
Montag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
und 15:30 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr

Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!

Achtung:
Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!

Montag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
und 15:30 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr

Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!

Achtung:
Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!