Kfz - Kurzzeitkennzeichen
Benötigte Unterlagen: (kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge zugeteilt werden!)
- Personalausweis/Pass
- bei Vorlage des Passes wird die Meldebestätigung der Gemeinde benötigt
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
- elektr. Versicherungsbestätigung EVB für Kurzzeitkennzeichen
- Vorlage der Fahrzeugpapiere (auch als Kopie) erforderlich, Fahrzeug muss gültigen TÜV haben, ansonsten Nachweis TÜV-Termin
Die Gebühren betragen 13,10 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!
Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!
Kontakte:
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Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!