Kfz - Kurzzeitkennzeichen

Benötigte Unterlagen: (kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge zugeteilt werden!)
  • Personalausweis/Pass
  • bei Vorlage des Passes wird die Meldebestätigung der Gemeinde benötigt
  • bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
  • elektr. Versicherungsbestätigung EVB für Kurzzeitkennzeichen
  • ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
  • Vorlage der Fahrzeugpapiere (auch als Kopie) erforderlich, Fahrzeug muss gültigen TÜV haben, ansonsten Nachweis TÜV-Termin

Die Gebühren betragen 13,10 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.



Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung

Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:

Montag bis Freitag:8:00 - 11:45 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:15:30 - 17:45 Uhr

Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!

Achtung:
Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!