Kfz - Kurzzeitkennzeichen
Benötigte Unterlagen: (kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge zugeteilt werden!)
- Personalausweis/Pass
- bei Vorlage des Passes wird die Meldebestätigung der Gemeinde benötigt
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug
- elektr. Versicherungsbestätigung EVB für Kurzzeitkennzeichen
- Vorlage der Fahrzeugpapiere (auch als Kopie) erforderlich, Fahrzeug muss gültigen TÜV haben, ansonsten Nachweis TÜV-Termin
Die Gebühren betragen 13,10 €. Zusätzlich anfallende Kosten für Kennzeichenschilder können erfragt werden.
Kontakte:
Montag bis Freitag: | 8:30 - 12:00 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 14:00 - 18:00 Uhr |
sonst nach vorheriger Vereinbarung
Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:
Montag bis Freitag: | 8:00 - 11:45 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 15:30 - 17:45 Uhr |
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!
Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!