Kfz - Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung
- Versicherung an Eides statt des Halters
Die Gebühren betragen 80,00 €.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird erst nach 14 Tagen ausgestellt.
Kontakte:
Montag bis Freitag: | 8:30 - 12:00 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 14:00 - 18:00 Uhr |
sonst nach vorheriger Vereinbarung
Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:
Montag bis Freitag: | 8:00 - 11:45 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 15:30 - 17:45 Uhr |
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!
Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!