Kfz - Außerbetriebsetzungen
Die Außerbetriebssetzung eines Fahrzeuges kann bei allen deutschen Zulassungsbehörden vorgenommen werden. Seit dem 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung unterschieden.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen zum Entstempeln
Die Gebühren betragen 7,80 €.
Kontakte:
Montag bis Freitag: | 8:30 - 12:00 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 14:00 - 18:00 Uhr |
sonst nach vorheriger Vereinbarung
Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:
Montag bis Freitag: | 8:00 - 11:45 Uhr |
zusätzlich Donnerstag: | 15:30 - 17:45 Uhr |
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!
Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!