Kfz - Änderung der Halterdaten bei Umzug
Kennzeichenmitnahme ist nur bei gleichem Fahrzeughalter und Fahrzeug möglich.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief); bei neuen Fahrzeugpapieren reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis bzw. Pass (mit Meldebescheinigung)
- ggf. Vollmacht und Ausweis des Beauftragten
- Kontonachweis des KFZ-Steuerzahlers (EC-Karte oder Kontoauszug)
Die Gebühr beträgt 24,50 €.
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!
Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!
Kontakte:
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