Heilpraktikerwesen - Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf derjenige, der "die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will" einer Erlaubnis. Die Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
In Rheinland-Pfalz findet die Überprüfung zweimal im Jahr beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen statt. Die Zulassung zur Überprüfung muss bei dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Anmeldefristen:
31.12. des Vorjahres, wenn Sie an der Überprüfung im Frühjahr (März) teilnehmen möchten
30.06. des Jahres, wenn Sie an der Überprüfung im Herbst (Oktober) teilnehmen möchten.
Bitte den Antrag und die Unterlagen frühzeitig einreichen!
Folgende Unterlagen sind zusammen mit einem formlosen Antrag bei dem Gesundheitsamt einzureichen:
- Lichtbild
- handgeschriebener Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung / Stadtverwaltung)
- ärztliches Gesundheitszeugnis (des Hausarztes)
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Volksschulabschluss) und Zeugnisse über den bisherigen beruflichen Werdegang
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Zu beachten bei der Antragstellung ist, dass das polizeiliche Führungszeugnis und das ärztliche Gesundheitszeugnis nicht älter als drei Monate sind. Gerechnet wird der Zeitraum ab dem Datum der Antragstellung.
Die Kosten für die schriftliche und mündliche Überprüfung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen betragen insgesamt 306,78 €.
Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker – auch eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie - betragen 140,00 €.