Hausnotruf
Die ambulanten Leistungen der Hilfe zur Pflege decken den grundpflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen Bedarf ab und können erforderlichenfalls um weitere Leistungen ergänzt werden.
Der Hausnotruf gehört zu den ambulanten Leistungen der Hilfe zur Pflege. Die Kostenübernahme eines Hausnotrufgeräts, dessen Kosten nicht vollständig über die Pflegekasse abgedeckt werden und das aus medizinischen Gründen erforderlich ist, kann bei Personen, die eine Pflegegradeinstufung haben, über die ambulante Hilfe zur Pflege bei der Kreisverwaltung Birkenfeld beantragt werden. Dabei ist auch die medizinische Notwendigkeit zu überprüfen. Hierfür wird das Gesundheitsamt Idar-Oberstein oder die Pflegefachkraft der Kreisverwaltung mit einer entsprechenden Begutachtung beauftragt.
Bei Personen ohne eine Pflegegradeinstufung kann die Kostenübernahme eines Hausnotrufgerätes im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitels des SGB XII oder der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren entsprechenden Sachbearbeiter bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherungsstelle bei der Kreisverwaltung Birkenfeld.
Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!
Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!