Gewässeraufsicht, Schutz- und Sanierungsmaßnahmen
Lagerung wassergefährdender Stoffe
Das Öl hat einen wesentlichen Anteil an unserem modernen Leben, denn die meisten Mineralölprodukte
sind notwendige Voraussetzung für die Befriedigung unserer Bedürfnisse.
Weil aber Öl eine so breite Anwendung findet, sind Vorsichtsmaßnahmen notwendig, um Leckagen insbesondere bei der Lagerung zu vermeiden und somit Ölunfälle verhindert werden.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen so beschschaffen, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung Ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
Alle Lagerungen über 1000 l sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Des weiteren unterliegen alle ober- und unterirdischen Lagerungen über 5.000 l zusätzlich der Prüfpflicht durch amtlich anerkannte Sachverständige.
Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen ( z.B. Ölunfälle, unsachgem. Dung- und Jauchelagerung ) ordnet die Untere Wasserbehörde die notwendigen Beseitigungsmaßnahmen an.