Familien- und Sozialpass

Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.

Wer erhält einen Familien- und Sozialpass? 
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) 
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 %
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad von mindestes 50 %)
  • Wohngeldempfänger mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
  • Familien und Personen mit einem Netto-Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze (bei 1 Person unter 1.080 €, bei 2 Personen unter 1.480 €, bei 3 Personen unter 1.710 €, ...)
Wie lange gilt der Familien- und Sozialpass?

Er wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann danach bei Vorliegen der Voraussetzungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Er ist nicht übertragbar und ist bei Wegfall der Voraussetzungen oder Wegzug aus dem Landkreis Birkenfeld zurückzugeben.

Wie und wo erhält man einen Familien- und Sozialpass?

Der Familien- und Sozialpass kann bei Vorliegen der Voraussetzungen formlos oder unter Verwendung des u. g. Antrags bei der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Birkenfeld beantragt werden. Den Antrag können Sie mit den entsprechenden Nachweisen auch bei den Sozialämtern der Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Idar-Oberstein abgeben.



Nationalparklandkreis Birkenfeld
Schneewiesenstraße 25
55765 Birkenfeld


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:26 Uhr

Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!

Kontakte:

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:26 Uhr

Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!

Kontakte: