Dorferneuerungsprogramm Rheinland-Pfalz - Vorhaben im kommunalen Bereich

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht zu erhalten und zu stärken ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu öffentlichen Dorferneuerungsmaßnahmen sind der Kreisverwaltung über die jeweils zuständige Verbandsgemeindeverwaltung entsprechend den Vorgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bis spätestens 01.08. eines jeden Jahres in 4-facher Ausfertigung vorzulegen.

Für die Beantragung sind der Kreisverwaltung folgende Unterlagen vorzulegen:

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (gemäß Vordruck)

Übersicht der Haushalts- und Finanzlage (gemäß Vordruck)

Erläuterungsbericht

Beschluss des Gemeinderats

Verkehrswertgutachten (bei Grunderwerb)

Bestandsplan (bei Umbau)

Lageplan im Maßstab 1:1.000

Pläne im Maßstab 1:100

Kostenaufstellung nach DIN 276

Aufstellung der Eigenleistungen (wenn vorgesehen)

Übersicht der Zuwendungen Dritter (wenn vorgesehen)

Angaben zu Kunst am Bau (gemäß Vordruck)

Die Kreisverwaltung komplettiert die Antragsunterlagen nach deren Eingang mit den Stellungnahmen der Kommunalaufsicht sowie des Dorferneuerungsbeauftragten und legt nach Nr. 7.3.2 VV-Dorf alle Anträge gestaffelt nach deren Priorität bis zum 15.10. der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vor.

Vorhaben in sog. Schwerpunktgemeinden werden nach Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt über einen Zeitraum von acht Jahren (bis 2016 sechs Jahre) vorrangig und intensiv gefördert. Dies trifft derzeit auf folgende Gemeinden zu:
2017 - 2024:
  • Niederbrombach
  • Buhlenberg
2018 - 2025:
  • Leitzweiler
  • Kronweiler
2019 - 2026:
  • Berschweiler/Kirn
  • Brücken
2020 - 2027:
  • Hoppstädten-Weiersbach
  • Rückweiler
2021 - 2028:
  • Bundenbach
  • Ellenberg

Die Kreisverwaltung Birkenfeld bietet bei Dorferneuerungsmaßnahmen zur Erleichterung und zum Gelingen der Umsetzung eine kostenlose und unverbindliche fachliche Beratung an.



Gebäude 8
Schneewiesenstr. 22
55765 Birkenfeld
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