Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.
Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Kosten:
30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
60,00 € per Person als Einzelbelehrung
Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.
Termine:
Sammelbelehrungen finden in der Regel donnerstags nachmittags statt. Zwecks Terminvergabe ist eine Anmeldung (telefonisch oder per E-Mail) zwingend erforderlich. Dauer: ca 1,5 - 2 Stunden
Mitzubringen: Personalausweis
Belehrungsunterlagen in verschiedenen Sprachen:
weitere Informationen finden Sie beim RKI