Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.

Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Kosten:

30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
60,00 € per Person als Einzelbelehrung

Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.


Termine:

Sammelbelehrungen finden in der Regel donnerstags nachmittags statt. Zwecks Terminvergabe ist eine Anmeldung (telefonisch oder per E-Mail) zwingend erforderlich. Dauer: ca 1,5 - 2 Stunden

Mitzubringen: Personalausweis


Belehrungsunterlagen in verschiedenen Sprachen:

weitere Informationen finden Sie beim RKI



Mainzer Straße 157-159
55743 Idar-Oberstein
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag:
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