Bauvoranfrage

Vor Einreichung des eigentlichen Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr zu einzelnen Fragen eines Vorhabens einen schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid) beantragen. Eine Bauvoranfrage empfiehlt sich vor allem dann, wenn im Außenbereich gebaut werden soll oder wenn vor Erwerb eines Grundstückes geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut oder genutzt werden darf.
Die Bauvoranfrage ist in mindestens 3-facher Ausfertigung (bei Vorhaben im Außenbereich mindestens 4-fach) bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Dem formlosen Antrag sind beizufügen:

  • Lageplan (Maßstab 1:1.000) mit Kennzeichnung des zu bebauenden Grundstückes
  • Topographische Karte (Maßstab 1:25.000) zusätzlich bei Außenbereichsvorhaben
  • Baubeschreibung
  • Skizzenhafte Bauzeichnung.


Für die Erteilung des Bauvorbescheids ist eine Verwaltungsgebühr zu erheben, die je nach Art und Größe des Vorhabens und Verwaltungsaufwand bis zu 3.000 EUR betragen kann, mindestens jedoch 50 EUR. Sie kann bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgegühr angerechnet werden.

Der Bauvorbescheid ist vier Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Der Verlängerungsantrag muss vor Fristablauf gestellt sein.

Beachte:

Der positive Bauvorbescheid berechtigt noch nicht zum Bauen. Er bietet lediglich die Gewähr dafür, dass bei gleicher Sachlage auch ein evtl. nachfolgender Bauantrag positiv beschieden wird.



Gebäude 8
Schneewiesenstr. 22
55765 Birkenfeld
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Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung

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