Bauleitplanung
In der Bauleitplanung wird die Genehmigung der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und den genehmigungspflichtigen verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplänen) von der Kreisverwaltung durchgeführt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bauleitpläne vor Ort in den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen eingesehen werden können.
Kontakte:
06782 15611
06782 15610
06782 15612
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