Baugenehmigung

Dem Bauantrag (Formulare liegen bei den Verbandsgemeindeverwaltungen bereit) auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Formular (1-fach)
  • Lageplan (3-fach)
  • Bauzeichnung (3-fach)
  • Baubeschreibung (3-fach)
  • Bauzahlenberechnung (3-fach)

Das Gesamtpaket ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben und wird von dort nach Abgabe einer Stellungnahme an die Kreisverwaltung / Untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.


Baugenehmigung (§70 LBauO)

Das Verfahren bei einem Baugesuch läuft wie folgt ab:

Der Bauantrag wird bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit einem Aktenzeichen versehen und auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften vorgeprüft. Sollten Unterlagen fehlen, ruht der Antrag bis zum Eingang der nachzureichenden Papiere. Sind bei der Vorprüfung keine Mängel aufgetaucht bzw. die fehlenden Unterlagen inzwischen eingetroffen, werden –soweit erforderlich- bei bestimmten Bauvorhaben noch andere Behörden um Stellungnahmen gebeten, z.B. das staatliche Gewerbeaufsichtsamt zum Thema Unfallschutz und Arbeitssicherheit bei Betrieben, die untere  Wasserbehörde bzw. die Verbandsgemeindewerke wegen der Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück selbst, die Feuerwehr wegen des vorbeugenden Brandschutzes, das Landestrassen- und Verkehrsamt zu eventuellen Kollisionen des Bauvorhabens mit geplanten Landes- oder Bundesstrassen, die untere Landespflegebehörde wegen des Landschaftsschutzes oder die Denkmalpflegebehörde zum Thema Denkmalschutz.

Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen, fasst die Untere Bauaufsichtsbehörde diese mit der eigenen technischen und öffentlich-rechtlichen Prüfung zusammen und erteilt die Baugenehmigung.


Baugenehmigungsgebühren



Gebäude 8
Schneewiesenstr. 22
55765 Birkenfeld
Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung