BAföG - Aufstiegs- oder Meister-BAföG
Das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für die Gewährung von BAföG für Schülerinnen und Schüler sowie von Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sog. Aufstiegs-BAföG oder auch Meister-BAföG.
Für Studentinnen und Studenten ist das jeweilige BAföG-Amt der Universität / Fachhochschule zuständig.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. Aufstiegs-BAföG oder auch Meister-BAföG, wird altersunabhängig Förderung für den Aufstieg bis auf „Master-Niveau“ geleistet, wie beispielsweise Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher, mit der Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses erhalten.
Die Förderung beinhaltet unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse (Fortbildungskosten) sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mit der Bewilligung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, von der Sie den Darlehensanteil erhalten. Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins- und tilgungsfrei.
Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Der Antrag für Teilerlass ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, von der Sie den Darlehensanteil erhalten haben, zu stellen.
Bei Vollzeitmaßnahmen:
Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 963 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss (Unterhaltskosten) sowie Fortbildungskosten.
Bei Teilzeitmaßnahmen sowie Fernlehrgängen und mediengestützten Lehrgängen:
Fachkräfte, die sich in Teilzeit fortbilden, erhalten lediglich die Förderung der Fortbildungskosten.
Fortbildungskosten:
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Voll und Teilzeitfortbildungen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Förderung bis zu 15.000 €
- Zuschussanteil 50 %
- Darlehenserlass 50 %
- Vollständiger Erlass bei Existenzgründung 100 %
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (und vergleichbarer Arbeiten)
- Förderung bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
- Zuschussanteil 50 %
Weitere Informationen finden Sie hier.
Alle Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG finden Sie hier.
Zur Antragstellung für Meister-BAföG werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:
Bei Teilzeitmaßnahmen:
- Formblatt A – Antrag
- Formblatt B – Originalbescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte sowie ein Nachweis über die Eignung des Trägers (z. B. Zertifikat ISO 9000 + AZAV)
- Formblatt Z – Originalbestätigung der Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis über bereits absolvierte Berufs- und Fortbildungsabschlüsse (Prüfungszeugnis, Gesellenbrief o. ä.)
- Formblatt F – Teilnahmenachweis (wenn Sie bereits seit mindestens vier Monaten in der Maßnahme sind)