Artenschutz
Handel und Besitz geschützter Arten
Der Schutz bedrohter Arten ist von entscheidender Bedeutung, um die biologische Vielfalt zu bewahren und das Gleichgewicht in unseren Ökosystemen zu erhalten. Daher unterliegen bestimmte Tiere und Pflanzen strengen Schutzbestimmungen. Wenn Sie beabsichtigen, geschützte Arten zu halten, zu kaufen oder mit diesen zu handeln, ist es notwendig, diese Aktivitäten bei der zuständigen Naturschutzbehörde anzuzeigen und gegebenenfalls genehmigen zu lassen.
Auf unserer Website finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie die erforderlichen Anmeldungen vornehmen können. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern trägt auch dazu bei, den illegalen Handel und die unkontrollierte Verbreitung geschützter Arten zu verhindern.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Artenvielfalt für künftige Generationen zu sichern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
MelBA-online
Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun?
Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, ist nun deutlich einfacher. Sie können ab sofort das Programm MelBA-online verwenden. Mit MelBA-online können Sie einfach und bequem über das Internet und ohne Softwareinstallation Ihre Tiere an- oder abmelden. Auch EU-Bescheinigungen können Sie über MelBA-online vollständig digital beantragen und den Bearbeitungsstand einsehen.
Das Programm unterstützt Sie bei der Meldung und Antragstellung. Dadurch können Rückfragen vermieden werden und die Bearbeitung Ihres Anliegens ist besser möglich. Sie können außerdem jederzeit den von Ihnen gemeldeten Bestand einsehen und ggf. Veränderungen mitteilen. In MelBA-online können Sie z. B. die Aktualisierungen der Fotodokumentationen Ihrer Schildkröten direkt online hochladen oder Kennzeichenwechsel für Vögel beantragen.
Um MelBA-online nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto.
Hier können Sie sich registrieren / anmelden:
https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/
Gesetzliche Regelungen
Für viele wild lebende Arten sind Naturentnahmen sowie der Handel eine entscheidende Gefährdungsursache. Dieser Gefährdung kann nur durch internationale Zusammenarbeit entgegengewirkt werden. Das deutsche Artenschutzrecht hat daher viele Wurzeln in internationalen Verträgen und Regelungen der EU.
Hier sind vorrangig das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG-Artenschutzverordnung)zu nennen.
Ergänzend gibt es Regelungen auf Bundesebene, z. B. die §§ 44ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (Wisia)