Hygiene und Hygienebesichtigungen
Hygienebesichtigungen
= Überwachung der in § 7 ÖGdG aufgeführten Einrichtungen in gesundheitlicher und seuchenhygienischer Hinsicht
Das Gesundheitsamt führt regelmäßige Hygienebesichtigungen in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Kindergärten, Wohnheimen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen durch.
Weiterhin wird die Einhaltung der Hygienevorschriften u.a. in Arztpraxen, Heilpraktikerpraxen, Blutspendeeinrichtungen, Praxen der Heilhilfsberufe (Masseure, Ergotherapeuten u.a.), Fitness-Studios, Körperpflegeeinrichtungen, Freizeitanlagen etc. überwacht.
Bitte teilen Sie uns die Eröffnung, Änderung oder Schließung Ihrer Praxis mittels des folgenden Formulars mit: Formular zur Anmeldung einer Praxis (PDF)
Gemeinschaftseinrichtungen und Massenunterkünften werden zudem gem. § 36 Infektionsschutzgesetz seuchenhygienisch überwacht.
Information und Beratung
Wir beantworten Fragen zur Allgemein-Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Umwelthygiene, zur Lebensmittelhygiene, zur Wohnungshygiene, zum Umgang mit Gesundheitsschädlingen wie z.B. Ratten und beraten Sie.
Weitere Informationen zur Thematik "Ratten" können Sie unserem Informationsblatt entnehmen.
Gerne stellen wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zu den o.g. Themen auf Anfrage zur Verfügung.
Im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (§ 6 ÖGdG) bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Information und Beratung der Bevölkerung und Behörden
- Stellungnahme zu Planungen und sonstigen Maßnahmen