Erziehungs- und Familienberatungsstelle

für den Landkreis Birkenfeld und die Stadt Idar-Oberstein

Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Wir helfen und unterstützen dich z.B. bei:
Familienangelegenheiten
  • Zoff mit den Eltern/in der Familie
  • Trennung/Scheidung der Eltern
  • Ablösung vom Elternhaus
  • Selbstständig werden
Schul- und Ausbildungsangelegenheiten
  • Ärger in der Schule
  • Problemen mit Lehrinnen oder Mitschülerinnen
  • Stress in der Lehre/im Studium
  • Lernblockaden
  • Angst vor Arbeiten/Prüfungen
Alltagsangelegenheiten
  • Liebeskummer
  • Problemen mit Freunden
  • Beziehungsproblemen
  • Sexualität
  • Krisensituationen
  • Zukunftsängsten

Du kannst dich auch mit einem ganz anderen Thema an uns wenden oder zu uns kommen. Wenn du dich sicherer fühlst kannst du beim ersten Termin auch mit einer Freundin oder einem Freund oder auch mit deinen Eltern kommen.

Wer kann zur Beratung kommen?
Du kannst zu uns kommen, wenn du im Landkreis Birkenfeld oder in der Stadt Idar-Oberstein wohnst.

Die Beratung ist streng vertraulich.

Beratung für Eltern

Wir beraten und unterstützen bei:
  • Allgemeinen Erziehungsfragen
  • Konflikten in der Familie, zwischen Eltern, Geschwistern und Generationen
  • Entwicklungsproblemen und psychischen Schwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Problemen im Bereich Kindergarten, Schule und Ausbildung
  • Schwierigen Lebenssituationen und plötzlichen Krisen
  • Paarproblemen, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben
  • Trennung und Scheidung der Eltern und bei der der Bewältigung der Folgen für die Kinder
  • Familiengerichtlichen Verfahren, wenn das Umgangs- und/oder Sorgerecht strittig ist
Wir beraten und unterstützen
  • Familien und Teilfamilien
  • Mütter, Väter, Elternpaare
  • Jugendliche und junge Erwachsene
  • Menschen, die in einer Erziehungsverantwortung sind (z.B. Pflegeeltern, Großeltern etc)
Unsere Angebote und Leistungen
  • Psychologische Diagnostik
  • Pädagogische Diagnostik
  • Einzelberatung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Familienberatung
  • Vermittlung in Konflikten
  • Kooperation im sozialen Umfeld der Ratsuchenden (z.B. Schulen, Kindertagesstätten)
  • Bei Bedarf Weitervermittlung an andere Hilfen
  • Präventive Angebote z.B. Gruppenangebote für Kinder, Eltern
Wer kann zur Beratung kommen?

Sie können zu uns kommen, wenn Sie im Landkreis Birkenfeld und in der Stadt Idar-Oberstein wohnen.

Schweigepflicht und Datenschutz

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, unsere Beratung erfolgt streng vertraulich- auf Wunsch auch anonym.

Was kostet die Beratung?

Die Beratung ist für Sie kostenlos, da die Beratungsstelle aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB 8

Kindeswohlgefährdung erkennen und vermeiden, einschätzen und entsprechend handeln. Das ist Auftrag aller öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfeträger.

Zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos sind Einrichtungen nach § 8a, Abs. 4 SGB VIII verpflichtet, eine insoweit erfahrene Fachkraft zu Rate zu ziehen. Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen (nach § 8b SGB VIII) sowie Geheimnisträger nach § 4, Abs. 1 KKG haben entsprechend § 4. Abs. 2 KKG zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf die Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft.

Die Aufgabe der insoweit erfahrenen Fachkraft beinhaltet folgende Schwerpunkte.

Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ berät die fallverantwortliche Fachkraft

  • Bei der Prüfung von gewichtigen Anhaltspunkten
  • Bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos
  • Hinsichtlich der Frage, ob die derzeitige oder angestrebte Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls ausreichend beitragen kann
  • Über Strategien der Gesprächsführung sowie Möglichkeiten zur Motivierung der Eltern und ggf. über die Notwendigkeit der Hinzuziehung des Jugendamtes 

Die insoweit erfahrene Fachkraft leistet somit keine konkrete Fallarbeit, sondern bietet vielmehr eine unterstützende Beratung, um so mögliche Unsicherheiten sowie Überforderungen und daraus resultierende Fehleinschätzungen der fallzuständigen Fachkraft bzw. des Fachteams reduzieren zu können.

Trennungs- und Scheidungsberatung

Beratungskonzept

Eine Trennung bzw. Scheidung bedeutet für Eltern und ihre Kinder einen großen Einschnitt in ihr bisheriges Leben. Nichts ist mehr, wie es einmal war. Um zusätzliche Belastungen für die Kinder zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen möglichst erhalten bleiben kann.

Trennen sich Paare, so bleiben Sie doch weiterhin gemeinsam Eltern. Dies stellt Eltern häufig vor große Probleme. Emotionale Verletzungen, Konflikte mit dem anderen Elternteil, finanzielle Sorgen kosten Kraft und lassen eine gute Kommunikation häufig nicht zu.

Wir wollen Sie daher unterstützen, zum Wohle Ihrer Kinder miteinander im Gespräch zu bleiben bzw. wieder ins Gespräch zu kommen und klären, wie  die gemeinsame Elternverantwortung nach der Trennung weitergeführt werden kann.

Das Hilfsangebot erfolgt auf unparteiischer und freiwilliger oder gerichtlich angeordneter Grundlage. Die Beratung versucht im Konfliktfall außergerichtliche Vereinbarungen, die im Interesse aller Beteiligten liegen zu erreichen.

Rat und Hilfe z.B.  bei:
  • Wie schaffen wir es, gemeinsam Eltern zu bleiben, auch wenn wir als Paar nicht mehr miteinander leben können?
  • Wie gehen Kinder mit der Trennung um? Wie erklären wir unserem Kind die Situation?
  • Wie regeln wir zukünftig Erziehungsaufgaben im Bereich Kita, Schule, Freizeit?
  • Wie regeln wir die Wochenendbesuche, die Ferien und Feiertage?
  • Wo soll das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben?
  • Wie kann eine kindeswohlorientierte Beziehung in der Konfliktsituation zum anderen Elternteil gefördert werden?

Beratung im Kontext eines familiengerichtlichen Verfahrens

Da die Erziehungsberatungsstelle die Aufgabe der Trennungs- und Scheidungsberatung in Delegation des Jugendamts nach § 50 SGB VIII übernimmt, wirkt die Erziehungsberatungsstelle dann mit, wenn ein Elternteil beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge oder des Umgangs stellt.

Die Erziehungsberatungsstelle berichtet dann entweder schriftlich im Sinne einer Stellungnahme oder mündlich dem Gericht über den Eltern angebotene und gegebenenfalls erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder auch des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. (§155 FamFG).



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