Infektionsschutz

Meldepflichtige Infektionskrankheiten 

Im Infektionsschutzgesetz (BGBl. 2000, S. 1045) sind die meldepflichtigen Krankheitserreger und Erkrankungen aufgeführt.
Das Gesundheitsamt führt Ermittlungen durch, um z.B. die Infektionsquelle zu ermitteln. Weiterhin erfolgen Kontrolluntersuchungen bei den Betroffenen und evtl. weiteren Personen. Gleichzeitig erfolgt eine Beratung über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei diesen Erkrankungen.
Jeder Arzt, jedes Labor und die LeiterInnen von Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet, meldepflichtige Krankheiten und Erreger an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Weitere Informationen zu meldepflichtigen Erkrankungen: RKI  und Infektionsschutz

Weitere Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz:


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