Kreisgremien
Kreistag - Ausschüsse
Der Kreistag besteht aus den gewählten Kreistagsmitgliedern und dem Vorsitzenden (Landrat). Die Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Auf diese Weise fungiert der Kreistag als Entscheidungsorgan der Bürger. Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des gesamten Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten.
- Liste der Kreistagsmitglieder und Kreisbeigeordneten
- Liste von Ausschussmitgliedern
- Geschäftsordnung
- Hauptsatzung
Die Wahlergebnisse der Landratswahl 2018 finden Sie hier
Die Wahlergebnisse der Kreistagswahl 2019 finden Sie hier
Montag, 20.03.2023
Montag, 22.05.2023
Montag, 17.07.2023
Montag, 09.10.2023
Montag, 11.12.2023
Montag, 30.01.2023
Montag, 06.03.2023
Donnerstag, 11.05.2023 (Terminänderung!)
Montag, 03.07.2023
Montag, 25.09.2023
Montag, 13.11.2023 (1. Lesung Haushalt)
Montag, 27.11.2023 (2. Lesung Haushalt)