Kreisgremien
Kreistag - Ausschüsse
Der Kreistag besteht aus den gewählten Kreistagsmitgliedern und dem Vorsitzenden (Landrat). Die Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Auf diese Weise fungiert der Kreistag als Entscheidungsorgan der Bürger. Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des gesamten Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Der am 09.06.2024 gewählte Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: