Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Die Aufgaben des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes lassen sich in zwei Bereiche untergliedern:
Als Rechnungsprüfungsamt:
ist es für die örtliche Prüfung der Kreisverwaltung verantwortlich. Bei der Durchführung der Prüfungsaufgaben ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig und an Weisungen nicht gebunden und untersteht unmittelbar dem Landrat. Zu den wesentlichen Aufgaben im Rahmen der örtlichen Prüfung zählen u.a. die Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises als Vorbereitung zur Entlastung des Landrates durch den Kreistag, die laufende Überwachung der Kassengeschäfte der Kreiskasse sowie Beteiligung am Ausschreibungsverfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Hinzu kommt die Erledigung von Prüfungsaufträgen des Landrates in allen Abteilungen der Kreisverwaltung.
Dem Rechnungsprüfungsamt wurde durch den Landrat darüberhinaus die Aufgabe des Controllings übertragen. Die Schwerpunkte der Aufgabenerfüllung liegen hier im Finanz- und Vertragscontrolling sowie im Controlling der kostenintensiven Bereiche Soziales und Jugend.
Als Gemeindeprüfungsamt:
ist es für die überörtliche Prüfung zuständig. Diese erfolgt nach Weisungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz. Die Aufgaben im Rahmen der überörtlichen Prüfung sind u.a. die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden (Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit). Im Einzelnen handelt es sich hierbei u.a. um die Prüfung von Jahresabschlüssen, Haupt- und Nebenkassen, Baumaßnahmen, Steuereinnahmen, Gebührensatzungen, Personal-bedarf und Organisation.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt sucht nicht ausschließlich Fehler oder zeigt Mängel auf, sondern ist beratend tätig und trägt dazu bei, dass mögliche Fehlerquellen und wirtschaftliche Fehlentscheidungen oder möglicherweise Korruption von vornherein ausgeschlossen werden.