Vormundschaft und Pflegschaft

  • bestellte Vormundschaft: Wahrnehmung dieser Aufgaben für Minderjährige, wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können
  • gesetzliche Vormundschaft, die automatisch eintritt, wenn ein Kind einer minderjährigen unverheirateten Mutter geboren wird.  Zu der bestellten Vormundschaft gibt es „kraft Gesetzes noch ergänzende Regelungen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Jugendamt


Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung