Versammlungen
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, hat dies grundsätzlich spätestens 48 Stunden bevor er dies bekannt gibt anzumelden.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (verkürzt: Versammlungsgesetz, abgekürzt: VersammlG).
Die Kreisverwaltung Birkenfeld ist die zuständige Behörde für die Durchführung der Aufgaben nach dem Versammlungsgesetz im Landkreis Birkenfeld mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Idar-Oberstein.
Ein Formular zur „Anmeldung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel" und ein online Formular zur Anmeldung finden Sie oben unter Formulare/Downloads.
Termine im Bereich Ausländerwesen werden ausschließlich über Termin online vergeben!
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