Beurkundungen

Sie können bei der Urkundsperson des Jugendamtes wichtige Erklärungen abgeben und beglaubigen lassen:

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Zustimmungserklärung der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis
  • die ggf. erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet ist, zum Vaterschaftsanerkenntnis
  • die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines minderjährigen Kindes/Jugendlichen zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Anerkennung der Mutterschaft
  • Verpflichtungen zum Unterhalt
  • Sorgeerklärungen

Hinweis: Vaterschaftsanerkennungen können auf jedem Standesamt und Jugendamt nach Terminvereinbarung beurkundet werden. Sorgeerklärungen können nur auf dem Jugendamt beurkundet werden. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist dazu zwingend erforderlich.



Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung