Beurkundungen
Sie können bei der Urkundsperson des Jugendamtes wichtige Erklärungen abgeben und beglaubigen lassen:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Zustimmungserklärung der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis
- die ggf. erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet ist, zum Vaterschaftsanerkenntnis
- die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines minderjährigen Kindes/Jugendlichen zur Anerkennung der Vaterschaft
- Anerkennung der Mutterschaft
- Verpflichtungen zum Unterhalt
- Sorgeerklärungen
Hinweis: Vaterschaftsanerkennungen können auf jedem Standesamt und Jugendamt nach Terminvereinbarung beurkundet werden. Sorgeerklärungen können nur auf dem Jugendamt beurkundet werden. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist dazu zwingend erforderlich.
Kontakte:
06782 15217
06782 15203