Namensänderungen

Änderung von Vor- und Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz

In Betracht kommen Namensänderungen, die nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, welche grundsätzlich vorrangig anwendbar sind, nicht vorgenommen werden können. Namensänderungen kommen nur aus wichtigem Grund in Betracht. Das Namensänderungsgesetz soll nicht die Wertungen des bürgerlichen Gesetzbuches unterlaufen sondern nur Unzuträglichkeiten im Einzelfall, die auf andere Weise nicht zu ändern sind, korrigieren.

Vordrucke sind bei den Verbandsgemeindeverwaltungen sowie bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein erhältlich.

Gebühr: 2,50€ - 1.022,50€ (Änd. Familienname); 2,50€ - 255,00€ (Änd. Vorname)



Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Kontakte:

Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

sonst nach vorheriger Vereinbarung

Termine im Bereich Ausländerwesen werden über Termin online vergeben!

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle weichen ab:

Montag bis Freitag:8:00 - 11:45 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:15:30 - 17:45 Uhr

Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden über Termin online vergeben!

Achtung:
Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!

Kontakte: