Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
Für alte und für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ist im IV. Kapitel des SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) eine soziale Leistung vorgesehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.

Diese Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit, wobei nur Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten und seines nicht getrennt von ihm lebenden Ehegatten oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt werden dürfen.

Antragsberechtigt sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach Maßgabe des § 43 Abs. 2 SGB VI dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Den Antrag sowie eine passende Anleitung zur Gebührenbefreiung (Rundfunkbeitrag) finden Sie hier .

Gemäß der folgenden Buchstabenaufteilung stehen Ihnen folgende Sachbearbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung:

Frau Ackermann:   A - D

Frau Frank:           E - Ka

Herr Heckmann:    Kb - R

Herr Mannweiler:  S - Z 



Montag bis Freitag:8:30 - 12:00 Uhr 
zusätzlich Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr

Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!