Betreuungsbehörde
Betreuungsbehörde
Grundlage für die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde ist das Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz – BtBG).
Der örtlichen Betreuungsbehörde ist als Fachbehörde strukturell steuernde Aufgaben zugewiesen:
- Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am Verfahren
- Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
- Aufklärung, Information und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie die Unterstützung bei ihrer Erstellung und Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- Unterbreitung eines Beratungsangebotes, gerichtet an die betroffene Person, sowie die Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
- Zusammenarbeit mit zuständigen Sozialleistungsträgern
- Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
- Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes
- Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
Neben den vorgenannten Aufgaben obliegen der Betreuungsbehörde noch weitere Aufgaben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG).