Amtsärztliche Untersuchungen

Für Behörden führen wir eine Vielzahl von verschiedenen amtsärztlichen Untersuchungen durch:
  • Einstellungen, Verbeamtungen, Dienstfähigkeit, Arbeitssfähigkeit, Dienstunfall, Heilkur/Sanatorium, Beihilfeangelegenheiten im öffentlichen Dienst
  • Untersuchungen bei Sozialhilfeangelegenheiten (Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Übernahme der Heimpflegekosten, Landesblindengeld, Landespflegegeld etc.)
  • gerichtsärztliche Untersuchungen (Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit etc.)

Zuständig sind wir dann, wenn die/der zu Untersuchende im Landkreis Birkenfeld wohnt oder arbeitet.

In allen Fällen benötigen wir einen schriftlichen Auftrag der Behörde. Liegt uns dieser Untersuchungsauftrag vor, erhalten Sie eine Einladung per Post. Die Vereinbarung von Terminen per Telefon ist vorab leider nicht möglich.

Bei Untersuchungen zum Landesblindengeld, Landespflegegeld und Betreuungssachen werden Hausbesuche durchgeführt.

Die amtsärztliche Stellungnahme wird von uns direkt an den Auftraggeber gesendet. Diese amtsärztlichen Untersuchungen sind für die zu Untersuchenden in der Regel gebührenfrei.



Besonderheiten:
  • Untersuchungen im Rahmen der Kapitalabfindung

  • Untersuchungen zur Feststellung der Prüfungstauglichkeit
  • Untersuchungen im Adoptionsverfahren oder von Pflegeeltern
  • Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt oder der Familienkasse

sind gebührenpflichtig und von der/dem zu Untersuchenden zu zahlen. Je nach Art und Umfang der Untersuchung fallen Gebühren in Höhe von 21,- € bis zu 200,- € an.

Bei Feststellung der Prüfungstauglichkeit und Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ist der Antragsteller gleichzeitig Auftraggeber. Die Bescheinigung einer Behörde ist hier nicht erforderlich. Bitte rufen Sie uns in diesen Fällen an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.



Mainzer Straße 157-159
55743 Idar-Oberstein
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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