Trinkwasser-Abkochgebot für Allenbach

Veröffentlicht am: 28.05.2025
Trinkwasser-Abkochgebot Allenbach

Auf eine Keimbelastung des Trinkwassers für Allenbach deutet eine routinemäßige Überprüfung hin. Infolgedessen hat das Gesundheitsamt des Landkreises Birkenfeld als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, das Trinkwasser in der Gemeinde Allenbach bis zu negativen Nachproben abzukochen.

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, bis auf Weiteres ein Abkochgebot:

  • zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

„Bitte     informieren     Sie     auch     Ihre     Mitbewohner     und     Nachbarn     über     diese     Maßnahme“, rufen die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen die Einwohner von Allenbach auf: „Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.“

Zur Sicherheit wird das Trinkwasser stärker gechlort. Dies kann zu Geschmacksveränderungen führen.