KA-Sitzung: Einstimmige Empfehlungen zu Nahverkehr und Katastrophenschutz
In nur rund 30 Minuten hat der Kreisausschuss (KA) am Montagabend eine schlanke Tagesordnung abgearbeitet und dabei sämtliche Beschlüsse einstimmig gefasst. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Fortschreibung des regionalen Nahverkehrsplans im Zweckverband Rhein-Nahe-Naheverkehrsverbund (ZRNN) sowie des lokalen Nahverkehrsplans im Landkreis Birkenfeld und die Neuregelung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Führungskräfte im Brand- und Katastrophenschutz, für die eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich ist. Die abschließende Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Sitzung am Montag, 23. März.
Zunächst stellte Hendrik Hezinger vom Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) in einem kompakten Vortrag die Grundzüge des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans vor. Dieser wurde von einem Fachbüro für die Landkreise Birkenfeld (inklusive der Stadt Idar-Oberstein), Bad Kreuznach und Mainz-Bingen sowie die Städte Bingen, Ingelheim und Bad Kreuznach erarbeitet und umfasst 145 Seiten. Die bislang gültigen lokalen Nahverkehrspläne für den Landkreis Birkenfeld und die Stadt Idar-Oberstein stammen aus den Jahren 2014 beziehungsweise 2015.
In den fortgeschriebenen Nahverkehrsplänen wurde nun auf Basis des im Jahr 2022 umgesetzten ÖPNV-Konzeptes eine Mängelanalyse durchgeführt und Schwachstellen – zum Beispiel im Hinblick auf Angebotsqualität, die Erreichbarkeit von Haltestellen und deren Barrierefreiheit – definiert.
Eine wichtige Aussage von Hendrik Hezinger war es, dass durch die aktuell beabsichtigte Optimierung des ÖPNV-Netzes im Landkreis Birkenfeld künftig keine weiteren strukturellen Mängel zu erwarten sind. In Zusammenarbeit mit dem RNN laufen im Kreis Birkenfeld bekanntlich unter anderem Planungen, die Streckenführung der Nationalparkbuslinie 890 anzupassen, da einzelne Abschnitte nur gering ausgelastet sind. Gleichzeitig sollen weiterhin die Nationalparktore an der Wildenburg bei Kempfeld und am Erbeskopf regelmäßig angebunden bleiben. Darüber hinaus ist geplant, wenig frequentierte Linien von ihrer Taktung her stärker am tatsächlichen Bedarf auszurichten oder auf Rufbuslösungen umzustellen.
Seitens der Ausschussmitglieder gab es keine Einwände und kaum Diskussionsbedarf. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag daher einstimmig die Annahme der Nahverkehrspläne.
Im zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Führungskräfte im Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises. Der hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Lukas Klein, der seit fast einem Jahr im Amt ist, betonte in seinem Vortrag zunächst die zentrale Bedeutung dieses Engagements: Ohne den außerordentlichen Einsatz der Ehrenamtlichen, der mit hohem Zeitaufwand und großer persönlicher Verantwortung verbunden ist, sei ein leistungsfähiger Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis nicht möglich, so Klein.
Vor diesem Hintergrund hatte der Kreistag bereits im Februar beschlossen, neu geschaffene sowie angepasste Führungsfunktionen in die Hauptsatzung aufzunehmen und entsprechende Aufwandsentschädigungen vorzusehen. Auf Anregung der Freien Wähler (FW) sollte sich deren Höhe grundsätzlich am gesetzlich zulässigen Höchstsatz orientieren.
Der von der Verwaltung nun ausgearbeitete Vorschlag greife diesen politischen Willen grundsätzlich auf. Zugleich habe man aber eine differenzierte Betrachtung vorgenommen, der den tatsächlichen Aufgaben- und Verantwortungsumfang der jeweiligen Funktionen berücksichtige, erläuterte Lukas Klein in der KA-Sitzung am Montagabend.
Bei allen Funktionen wie jener des Leiters der Technischen Einsatzleitung (TEL) und des Gefahrstoffzugführers ist beispielsweise im Verwaltungsvorschlag nun eine Erhöhung auf den in der Feuerwehrentschädigungsverordnung festgeschriebenen Höchstsatz vorgesehen. Bei den beiden stellvertretenden BKI im Kreis schlägt die Verwaltung eine Aufwandsentschädigung vor, die – wie bisher - einem Drittel der Bezüge eines ehrenamtlichen BKI entspricht, nun aber auf den Höchstsatz angehoben wird.
Laut Feuerwehrentschädigungsverordnung wäre hier zwar prinzipiell auch eine Entschädigung von 50 Prozent zulässig gewesen. Bei der derzeitigen Aufgabenverteilung sei die Ein-Drittel-Lösung aber angemessen, da die beiden stellvertretenden BKI gleichzeitig als Wehrleiter in zwei Verbandsgemeinden tätig sind und vor diesem Hintergrund eine weitere Aufgabenverdichtung nicht sinnvoll sei. „Diese Regelung wird von den beiden stellvertretenden BKI auch ausdrücklich mitgetragen und bei einer zukünftigen Anpassung der Aufgaben kann selbstverständlich eine erneute Bewertung erfolgen“, betonte Lukas Klein weiter. Er bezeichnete den vorgelegten Verwaltungsvorschlag insgesamt als „ausgewogenen Kompromiss“.
Diese differenzierte Herangehensweise stieß im Kreisausschuss auf breite Zustimmung. Auch der Vertreter der Freien Wähler, Rouven Hebel, bezeichnete die Argumentation als schlüssig und dankte der Verwaltung für die Ausarbeitung. Die übrigen Fraktionen schlossen sich dieser Einschätzung an.
Die jährlichen Kosten für die Aufwandsentschädigungen würden sich nach dem Vorschlag von bislang 21.180 Euro auf künftig 42.116 Euro erhöhen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Jahr 2026 vorhanden, unter anderem aufgrund einer derzeit unbesetzten Planstelle im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes.
Der Kreistag entscheidet am 23. März abschließend über beide Themen.
Bildunterzeile:
Ohne den außerordentlichen Einsatz von ehrenamtlichen Führungskräften wäre ein leistungsfähiger Brand- und Katastrophenschutz im Nationalparklandkreis Birkenfeld nicht tätig. Deshalb sollen die Aufwandsentschädigungen dieser Personen angepasst werden, worüber der Kreistag am 23. März final entscheidet. Foto: Axel Munsteiner/Kreisverwaltung Birkenfeld