Konstruktiver Erörterungstermin zum geplanten Windpark in Oberkirn
Oberkirn/Rhaunen. Sachlich und konstruktiv verlief der Erörterungstermin in Rhaunen, den die Kreisverwaltung Birkenfeld als Genehmigungsbehörde für die beiden auf der Gemarkung Oberkirn (Verbandsgemeinde Oberkirn) beantragten Windkraftanlagen anberaumt hatte, um die drei Einwendungen zu erörtern.
Zugegen waren neben einem Quartett der Kreisverwaltung drei Bedienstete des Landesamts für Umwelt (LfU), zwei der drei Einwender (der NABU und die Gemeinde Dickenschied, während die Pollichia-Kreisgruppe fehlte), Antragstellerin GAIA (Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen) aus dem vorderpfälzischen Lambsheim samt Vertretern von Planungsbüro und Anwaltskanzlei.
Nach der Begrüßung durch Dezernent Roland Praetorius legte der Leiter der Umweltabteilung der Kreisverwaltung, Hans-Joachim Werner, der die Verhandlung leitete, dar, der Erörterungstermin solle der Aufklärung des Sachverhalts dienen und dazu beitragen, der Genehmigungsbehörde neue Erkenntnisse zu vermitteln. „Im Erörterungstermin werden keine Entscheidungen getroffen“, stellte Werner klar. Welche Einwendungen für die Genehmigungsvoraussetzungen bedeutsam sind, prüft die Kreisverwaltung im Rahmen der späteren Entscheidung über den immissionsschutzrechtlichen Antrag für die beiden Windräder. Diese haben jeweils eine Gesamthöhe von rund 247 Metern und erbringen eine Leistung von etwa 5,6 Megawatt.
Der Verhandlungsleiter schlug vor, die Einwendungen zusammengefasst zu erläutern und die Erörterung in zehn Punkte zu gliedern. Zunächst ging es um die vorgesehenen Standorte sowie die Auswirkungen auf Fledermäuse, auf das FFH-Gebiet „Obere Nahe“ und auf das Rotmilanrevier.
Breiter Raum war den Fledermausvorkommen gewidmet. Insbesondere besprachen die Teilnehmer, wie sich Beeinträchtigungen vermeiden lassen, inwieweit Quartierbäume betroffen sind, wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis die Tiere neu aufgehängte Fledermauskästen annehmen, und ob solche im 1.500-Meter-Umkreis um die Anlagen mit dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45b Abs. 7) und der Kollisionsgefahr in Einklang zu bringen sind.
Diskutiert wurde, ob das FFH-Gebiet erhebliche beeinträchtigt wird, auch wenn die Vermeidungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt würden. Die vorhandenen alten Bergwerkstollen sind nicht nur Winter- und Schwarmquartier für Fledermäuse, sondern könnten eventuell auch die Standsicherheit der Masten gefährden, hieß es. Außerdem wurde die Frage aufgeworfen, ob die zugesagte Abschaltung zum Schutz von Rotmilanen ausreiche, um das Tötungsrisiko zu verringern, und in welchem Umfang die neue Rechtslage die Abschaltung erfordert.
Thematisiert wurden ferner das Alter und die Verwertbarkeit der naturschutzfachlichen Antragsunterlagen angesichts möglicher Habitatveränderungen, die Erschließung während der Bauphase, die Minimierung der Flächeninanspruchnahme für Bauflächen, Zuwegungen und Kabeltrassen, Kompensationsmaßnahmen, die Berücksichtigung früherer Varianten bei der Erschließung sowie zum Schluss weitere Vorschläge zur Erörterung.
Das LfU äußerte sich zu Fledermäusen, Rotmilanen, Artenschutzmaßnahmen, FFH-Gebiet und alten Bergwerkstollen und kündigte an, schriftliche Informationen nachzuliefern.
Im Nationalparklandkreis Birkenfeld ist GAIA kein unbeschriebenes Blatt: Die Firma hat bereits Genehmigungen für beiden vom Energiekonzern EnBW 2017 in Betrieb genommenen Windenergieanlagen (WEA) bei Dienstweiler (VG Birkenfeld) sowie für die fünf geplanten WEA im Vierherrenwald bei Hellertshausen (VG Herrstein-Rhaunen) erhalten.
Bildunterzeile:
Auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Oberkirn (VG Herrstein-Rhaunen) ist der Bau von zwei Windkraftanlagen geplant. Symbolfoto: Pixabay