Bekanntmachung des Verbots, den Truppenübungsplatz Baumholder zu betreten
Veröffentlicht am:
10.01.2023
Die Truppenübungsplatzkommandantur gibt bekannt:
- Das Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes außerhalb der öffentlichen Straße Baumholder - Niederalben (L 169) ist wegen der Gefahren durch Schießen und Blindgänger oder durch Übungsverkehr grundsätzlich verboten.Die Grenzen des Truppenübungsplatzes sind durch entsprechende Tafeln gekennzeichnet.
- Im Ausnahmefall können Ausweise zum Betreten des Platzes bei der Truppen-übungsplatzkommandantur Baumholder, Lager Aulenbach, beantragt werden.
- Das unerlaubte Betreten oder Befahren des Truppenübungsplatzes ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Fundmunition jeder Art - auch einzelne Munitionsteile - eine Gefahr für Gesundheit und Leben bedeuten. Es ist daher verboten:
- das Berühren oder Wegstoßen - d.h. jede Lageveränderung - aufgefundener Munition oder Munitionsteile;
- das Freilegen von Geschossen, Zündern usw., die in die Erde eingedrungen sind;
- das Sammeln von Blindgängern, Sprengstücken, Zündern usw. Das Aneignen von Munition und Munitionsteilen wird strafrechtlich verfolgt.
5. Die Bevölkerung wird nachdrücklich aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere Kinder und Jugendliche entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen.