Abkochgebot für Niederwörresbach und 4 Orte der VG Baumholder

Veröffentlicht am: 24.11.2024
UPDATE Abkochgebot 24. November

Infolge einer turnusmäßigen Trinkwasserüberprüfung besteht im Ortsnetz  Niederwörresbach  der Verdacht einer Keimbelastung. Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Gesundheitsamt Idar-Oberstein als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, das Trinkwasser in der Ortsgemeinde Niederwörresbach  bis zu einer negativen Nachbeprobung abgekocht werden muss.

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wird  in folgenden Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder  das Abkochgebot ab sofort aufgehoben:

  • Stadt Baumholder

  • Berschweiler

  • Eckersweiler

  • Hahnweiler

  • Leitzweiler

  • Rohrbach

  • Rückweiler

  • Ruschberg  

Somit gilt in folgenden Gemeinden des Kreises Birkenfeld ein Abkochgebot:

  • Berglangenbach

  • Fohren-Linden

  • Heimbach

  • Mettweiler

  • Niederwörresbach

Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf weiteres ein Abkochgebot:

● zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee, etc.)

● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke

● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst

● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden

● zum Zähneputzen und zur Mundpflege

● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)

● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme.
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.

Aus Sicherheitsgründen wird das Trinkwasser stärker gechlort. Dies kann zu Geschmacksveränderungen führen.