Vormundschaft und Pflegschaft
- bestellte Vormundschaft: Wahrnehmung dieser Aufgaben für Minderjährige, wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können
- gesetzliche Vormundschaft, die automatisch eintritt, wenn ein Kind einer minderjährigen unverheirateten Mutter geboren wird. Zu der bestellten Vormundschaft gibt es „kraft Gesetzes noch ergänzende Regelungen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Jugendamt
Kontakte:
06782 15219
06782 15236
06782 15202
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